Aktivierend gegen Ausschluss wirken ...
Eingliederungshilfe im Sozialraum
Sozialraum-Orientierungen:
Unsere Aufgabe ist das Geben von Orientierung:
Im Kreis Nordfriesland haben sich Leistungsträger und Leistungserbringer gemeinsam auf den Weg gemacht, um im Rahmen eines vom Land Schleswig-Holstein und den Landesverbänden der Wohlfahrtspflege unterstützten Modellprojekt die Eingliederungshilfe (EGH) sozialraumorientiert weiter zu entwickeln, so dass es inzwischen zum etablierten Modell der Eingliederungshilfe in Nordfriesland geworden ist.
Sozialraumorientierte EGH ist konsequent personenorientiert, die Maßnahmen richten sich am Willen und an den Zielen der Klient/innen aus, sie bezieht persönliche Ressourcen ebenso ein wie solche des Lebensumfelds und des Sozialraums. Sozialraumorientierte EGH hat den Anspruch, alle notwendigen Leistungen wohnortnah zu erbringen, flexibel auf die Bedarfe der Leistungsberechtigten zu reagieren und im Rahmen von fallunspezifischer Arbeit zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen für alle Menschen im Gemeinwesen beizutragen.
In Nordfriesland haben sich Leistungsträger und Leistungserbringer darauf verständigt, ein Verfahren zu entwickeln, das eine gemeinsame Hilfeplanung ermöglicht, um so alle Ressourcen der beteiligten Fachkräfte optimal zum Wohle der Klient/innen zu nutzen.
Das Hilfeplanverfahren ist das Kernstück einer von Leistungsträger und Leistungserbringer gemeinsam getragenen Sozialraumverantwortung in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.
Prinzipien sozialräumlichen Arbeitens
- Ausgangspunkt jeglicher Arbeit sind der Wille und die Interessen der Adressaten.
- Aktivierende Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor betreuender Tätigkeit.
- Bei der Gestaltung von Arrangements spielen personale und sozialräumliche Ressourcen eine wesentliche Rolle.
- Aktivitäten sind grundsätzlich zielgruppen- und bereichsübergreifend angelegt.
- Vernetzung und Kooperation der verschiedenen sozialen Dienste sind Grundlage für nachhaltig wirksame soziale Arbeit.
Das Ergebnis ist sicherlich nicht das „inklusive Paradies“ (wenn es das denn gibt), sondern Ergebnis kann hier sein, begehbare Schritte auf dem Weg gegen institutionalisierten Ausschluss zu initiieren und Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen im Sozialraum stetig zu evaluieren und zu etablieren.
Dazu braucht es natürlich auch geeignete Strukturen, die ein sozialräumliches Arbeiten in der Eingliederungshilfe leistungsrechtlich absichern und es nicht zu einem weiteren Sparmodell werden lassen, ehe wir es bemerkt haben. Erhalt oder Veränderung in sozialen Räumen ist letztlich nicht eine Frage des Zufalls, sondern der aktiven Ausgestaltung in einem manchmal auch kontrovers zu führenden Diskurs.
So geht's:
Ressourcen- und sozialraumorientiertes Gesamt-
und Teilhabeplanverfahren (Kurzversion)
Unser Gesamt- und Teilhabeplanverfahren unterstützt Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg zu mehr Selbstbestimmung und Inklusion. Der Plan ist individuell auf die Bedürfnisse jeder Person abgestimmt und berücksichtigt ihre Ressourcen, Stärken sowie die Lebensumgebung. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
So funktioniert’s:
1. Bedarfsermittlung:
Es wird ermittelt, welche Unterstützung benötigt wird.
2. Individuelle Planung:
Es wird ein Plan erstellt, der die gewünschten Ziele und die passende Hilfe umfasst.
3. Umsetzung & Anpassung:
Der Plan wird in die Tat umgesetzt und regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Unterstützung dem Willen und den aktuellen Bedürfnissen entspricht.
Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und ihre Selbstständigkeit zu fördern.
Du möchtest mehr Information oder eine persönliche Beratung?
Dann nimm Kontakt mit uns auf!
Wir stehen für Fragen gerne zur Verfügung!
So geht's:
Ressourcen- und sozialraumorientiertes Gesamt-
und Teilhabeplanverfahren (Langversion)
Das „Ressourcen- und sozialraumorientierte Gesamt- und Teilhabeplanverfahren“ ist ein Konzept, das in der Eingliederungshilfe für Erwachsene angewendet wird, insbesondere nach der UN-Behindertenrechtskonvention und im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Ziel dieses Verfahrens ist es, Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen ihres Lebens zu unterstützen, so dass sie eine möglichst hohe Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erreichen können. Es geht darum, nicht nur Defizite der betroffenen Person zu betrachten, sondern auch ihre Ressourcen und Potenziale in den Mittelpunkt der Unterstützung zu stellen.
Hier sind die zentralen Punkte des Verfahrens:
1. Ressourcenorientierung:
- Stärken und Fähigkeiten der betroffenen Person werden erfasst.
- Ziel ist es, die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen zu fördern und auszubauen, um die Eigenständigkeit und Lebensqualität zu steigern.
- Dabei wird berücksichtigt, was die Person selbst beisteuern kann und in welchen Bereichen Unterstützung notwendig ist
2. Sozialraumorientierung:
- Der soziale Kontext und die Lebensumgebung der betroffenen Person spielen eine zentrale Rolle.
- Es wird untersucht, welche sozialen Netzwerke, Angebote und Hilfsmöglichkeiten in der Umgebung der Person vorhanden sind.
- Dabei soll der Mensch mit Behinderung so gut wie möglich in die Gemeinschaft inkludiert werden – sowohl im Alltag als auch in sozialen und kulturellen Bereichen.
3. Inklusion und Teilhabe:
- Das Verfahren zielt darauf ab, dass die Person in allen Bereichen des Lebens gleichberechtigt teilhaben kann, ohne benachteiligt zu werden.
- Dies umfasst nicht nur die körperliche Teilhabe, sondern auch die geistige und soziale Teilhabe am Leben der Gesellschaft, beispielsweise im Arbeitsleben, in der Freizeit und im familiären Umfeld.
4. Individuelle Gesamtplanung:
- Es wird ein individuell zugeschnittener Hilfeplan erstellt, der den formulierten Willen oder die Bedürfnisse der antragstellenden Person in den Mittelpunkt stellt.
- Dies kann beinhalten:
◦ Planung von Assistenzleistungen (z.B. Hilfe im Haushalt, bei der Arbeit oder in der Freizeit)
◦ Unterstützung bei Beruf und Ausbildung
◦ Wohngestaltung und -versorgung
• Der Plan wird regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass die Unterstützung dem Willen oder dem Bedarf des Menschen entspricht.
5. Koordination und Zusammenarbeit:
- Die Planung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der antragstellenden Person, ihren Angehörigen, Fachkräften sowie ggf. anderen Dienstleistern.
- Es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der die verschiedenen Aspekte des Lebens berücksichtigt und alle Beteiligten in die Planung einbezieht.
7. Recht auf Teilhabe:
- Im Rahmen des BTHG haben Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft aufgrund ihrer Beeinträchtigung eingeschränkt ist.
- Die Eingliederungshilfe soll individuell und bedarfsorientiert gewährt werden.
Ablauf des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens:
- Erstgespräch: Zu Beginn wird ein Gespräch geführt, um die Wünsche und Bedürfnisse sowie Ressourcen und Herausforderungen zu klären.
- Bedarfsfeststellung: Anhand des Gesamtplans wird festgestellt, welche Unterstützung notwendig ist.
- Erstellung des Gesamtplans: Ein konkreter Teilhabeplan wird aufgestellt, der die Art und den Umfang der Leistungen beschreibt.
- Umsetzung: Die vereinbarten Leistungen werden umgesetzt und die betroffene Person erhält die Unterstützung, die sie benötigt.
Überprüfung und Anpassung: Der Plan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um sicherzustellen, dass die Person weiterhin die passende Unterstützung erhält.
Zielgruppe:
- Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung, die in ihrem Leben Unterstützung benötigen (z.B. im Bereich Wohnen, Arbeit, Freizeit).
- Es können auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen betroffen sein.
Relevante gesetzliche Grundlagen::
- Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- UN-Behindertenrechtskonvention
- SGB IX (Sozialgesetzbuch IX)
Das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren ist also ein zentraler Bestandteil der modernen Eingliederungshilfe, da es eine ganzheitliche, individuell angepasste Unterstützung ermöglicht. Es zielt darauf ab, die Selbstbestimmung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern und sie so weit wie möglich zu strukturieren.
Wenn du mehr über den spezifischen Ablauf oder die gesetzlichen Details im Kreis Nordfriesland wissen möchtest, hilft dir sicherlich eine direkte Anfrage bei den zuständigen Stellen weiter.